Rechtliches:
Die VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie erteilt:
Der virtuelle Lehr- und Lernprozess erzeugt keinerlei Daten, auf Grund welcher entsprechende Bestätigungen oder Dokumente ausgestellt werden könnten. Es gibt auch keine Personen oder Organisationen, die im Namen der VPMA Urkunden ausstellen dürften oder dürfen.
Die Dauer der Nutzung der VPMA, die Zahl und die Inhalte der aufgerufenen Seiten sagen nichts darüber aus, ob und was die Besuchenden (Lernenden) tatsächlich gelernt haben (könnten). Es fehlen auch die Vorrichtungen, zumindest die Rahmendaten erheben, bewerten und gewichten zu können, die für eine Beurkundung gleich welcher Art erforderlich wären.
Der Kompetenzzuwachs von Personen und die Reifung von Organisationen für Projekte und das Projektmanagement zeigt sich in der Praxis. Die Veränderungen werden von den Betroffenen und Beteiligten unmittelbar bemerkt.
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der VPMA können Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden; sie bescheinigen die Teilnahme, mehr nicht.
Die Teilnahmen an Veranstaltungen und die Nutzung von Diensten z.B. von Mentoren oder Multiplikatoren können von den jeweiligen Anbietenden bestätigt werden: Es sind jedoch Teilnahmebestätigungen (oder andere Zertifizierungen) der jeweils Anbietenden, nicht der VPMA.